Mit dem KMOG wurde als Alternative zur Direktbeteiligung der Dienstnehmer durch steuerbegünstigte Anteilsübertragung oder Gewährung von Stock-Options die Belegschaftsbeteiligungsstiftung geschaffen. König beschäftigt sich mit der steuerlichen Behandlung dieser betrieblichen Privatstiftung und hält fest, dass die derzeitige gesetzliche Regelung kaum Vorteile für die Belegschaft, sondern vorwiegend für das stiftende Unternehmen biete.