Durch das BBG 2003 wurde in § 26a Abs 16 Z 3 KStG eine Nachversteuerungsregelung für Teilwertabschreibungen eingeführt. Nach den Erläuterungen bezieht sich die Regelung auch auf fiktive Teilwertabschreibungen. Der Autor vertritt anhand eines Beispiels die Auffassung, dass eine Erfassung fiktiver Teilwertabschreibungen systemwidrig sei und gegen die Fusionsrichtlinie verstoße.