Der VwGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob der gesetzliche Verzicht auf die Vorsteuerkorrektur beim Wechsel der Ärzte zur unechten Steuerbefreiung per 1. 1. 1997 als verbotene Beihilfe iSd Art 87 EG zu qualifizieren ist. Kofler erörtert das Ausgangsproblem und die beihilfenrechtliche Beurteilung.