Der EuGH hat sich im Urteil vom 26.06.2003, Rs C-305/01 , MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring GmbH, mit umsatzsteuerlichen Fragen zur Behandlung des echten Factoring beschäftigt. Nach Ansicht der Verfasser hat dieses Urteil weit reichende Konsequenzen für die österr Verwaltungspraxis und ist in vielen Bereichen richtungsweisend. Sie stellen zunächst das Urteil dar und diskutieren im Anschluss daran die sich ergebenden Auswirkungen.