Mit dem BBG 2003 wurden die Bestimmungen der so genannten E-Commerce-Richtlinie im UStG 1994 umgesetzt. Der EU-Mehrwertsteuerausschuss hat Anfang dieses Jahres Leitlinien beschlossen, die auch einen Leitfaden zur Auslegung des Begriffs “elektronisch erbrachte Dienstleistungen" enthalten. Die UStR 2000 werden den darin festgelegten Kriterien folgen. Der Autor stellt den möglichen künftigen Inhalt vor.