Das BBG 2003 sieht im Bereich des Vorsteuerabzugs eine Neuregelung vor, wonach künftig die EUSt nicht mehr im Zuge der Verzollung von den Zollämtern, sondern von den Finanzämtern zu erheben ist. Der Beitrag widmet sich der geänderten Bestimmung sowie den damit vom Gesetzgeber verfolgten Zielen.