Wird von einer österr Filmproduktionsgesellschaft ein in den USA lebender Darsteller als Dienstnehmer für die Mitwirkung an einer ausschließlich in Schweden stattfindenden TV-Produktion engagiert, dann wird durch die Bestimmungen des DBA-Schweden das Besteuerungsrecht Österreichs an den gezahlten Gagen nicht berührt, wohl aber durch das DBA-USA. Verfügt der US-Darsteller daher über einen Nachweis seiner steuerlichen “Ansässigkeit" in den USA (ein solcher Nachweis wird bei Bedarf vom Philadelphia-Service-Center des Internal Revenue Service ausgestellt) dann kann der Lohnsteuerabzug für jene Bezüge, die auf die Aufnahmearbeiten in Schweden entfallen, unterbleiben.