Die Frage nach der Zurechnung von Einkünften stellt sich bei jeder schwierigeren Frage des Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts. Judikatur und Lehre haben sie zuletzt im 1. und 2. Treaty Shopping-Erkenntnis des VwGH, bei der Treuhand, der Anerkennung der Gewinnverteilung in Familiengesellschaften, Problemen der Vorausverfügung und dem verdeckten Grund- oder Stammkapital angesprochen. Die Antwort hat von der MarkteinkommenstheorieRuppesauszugehen. Sie ist auf den Steuertatbestand zu gründen und wird - nach Meinung des Verfassers - durch das Veranlassungsprinzip und die Zurechnungsgrundsätze des§ 24 BAOergänzt.