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Verordnung zur Durchführung von § 48 BAO

Internationales SteuerrechtMR Dr. Heinz JirousekÖStZ 2003/35ÖStZ 2003, 29 Heft 1 und 2 v. 17.1.2003

Seitens des BMF wurde eine Verordnung zur Durchführung des § 48 BAO erlassen, die hins veranlagter Steuern erstmals ab dem Veranlagungsjahr 2002 anwendbar ist. Im Folgenden wird der volle Wortlaut des Verordnung samt Anmerkungen wieder gegeben.

​​Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Vermeidung von Doppelbesteuerungen

Auf Grund von § 48 der Bundesabgabenordnung wird verordnet:

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