Die zunehmende Bedeutung der Vermittlung von Grundstücken durch Fertighausanbieter nimmt der Autor zum Anlass, auf das Erkenntnis des VwGH vom 18. 6. 2002, 2001/16/0437, einzugehen. Er stellt den Ausgangsfall sowie die Entscheidung des VwGH und der Vorinstanzen zusammengefasst dar und befasst sich mit der Bemessungsgrundlage.