Doralt setzt sich kritisch mit der vom BMF vertretenen Auffassung, wonach satzungsgemäße Zuwendungen eines Vereins nicht der Schenkungssteuer unterliegen, auseinander. Entgegen der Meinung des BMF ließen sich die StiftungsRL nicht auf Vereine übertragen und bestehe ein Widerspruch zu den Vereinsrichtlinien, zur deutschen Literatur sowie zur Judikatur des BFH.