Der VwGH ist in seinem Erkenntnis vom 29. 1. 2003, 98/13/0055, von der Fiktionstheorie zum Veranlassungsprinzip übergegangen. Im Beitrag werden nach einer Darstellung des Sachverhaltes die wesentlichen Entscheidungsgründe des zit VwGH-Erkenntnisses wiedergegeben und anschließend besprochen.