Ausgehend von einem konkreten Beispiel wird untersucht, ob für drohende Verluste aus nicht abrechenbaren Leistungen neben einer Teilwertabschreibung auch eine Drohverlustrückstellung zu bilden ist.
Ausgehend von einem konkreten Beispiel wird untersucht, ob für drohende Verluste aus nicht abrechenbaren Leistungen neben einer Teilwertabschreibung auch eine Drohverlustrückstellung zu bilden ist.