Der Autor befasst sich mit der Frage, ob das mit dem durch das AbgÄG 1993 normierte Abzugsverbot für ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen aus Beteiligungen iSd § 10 KStG sowie für Verluste, die anlässlich der Veräußerung oder des sonstigen Ausscheidens der Beteiligung aufgedeckt werden, insbesondere im Hinblick auf die seit der Einführung stattgefundenen Gesetzesänderungen angesichts ihrer Wirkungen verfassungskonform ist.