Eine kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung sollte lt Doralt die Aufgabe der Fachliteratur sein; wenn die Verwaltung am Gerichtshof Kritik übt, sollte sie dies zumindest nicht unter dem Deckmantel des Gesetzgebers tun. Die Neuregelung der Erwerbsunfähigkeit bei der Betriebsveräußerung im BBG 2003 bzw die Ausführungen in den Erläuterungen seien ein neuerliches Beispiel dafür.