Der Beitrag behandelt - insb aus der Sicht des Parteienvertreters - verfahrensrechtliche Probleme, die sich in der Praxis des VwGH-Verfahrens durch die Neuerungen des Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetzes und aus der Einführung des UFS ergeben. Besprochen werden dabei die Auswirkungen auf den Instanzenzug, die Änderungen für das Parteibeschwerdeverfahren und das Amtsbeschwerdeverfahren.