Am 29. 8. 2003 wurde in BGBl II 2003/393 die VO des BMF betreffend die Durchführung der KESt-Entlastung in Bezug auf Auslandszinsen sowie zur Anrechnung ausländischer Quellensteuer beim Kapitalertragsteuerabzug bei Auslandsdividenden (Auslands-KESt VO 2003) kundgemacht. Mit dieser VO wird die bisherige VO zur Durchführung der KESt-Entlastung in Bezug auf Auslandszinsen, BGBl II 1998/43, geändert, wobei jedoch die Grundregel, wonach Banken bei im Inland bezogenen Auslandskapitalerträgen aus Forderungswertpapieren die durch ein DBA gebotene Steuerentlastung nicht direkt vornehmen dürfen, wenn die Steuerbelastung unter 25 % sinkt, beibehalten wird.