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Ramstedt: Benachteiligung von Beitragszahlungen an ausländsche Rentenversicherer nicht mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar!

Internationales SteuerrechtAbkommensrecht, Außensteuerrecht, EU-RechtDDr. Georg KoflerÖStZ 2003/874ÖStZ 2003, 404 Heft 18 v. 15.9.2003

Art 49 EG steht einer Regelung entgegen, nach der eine Versicherung, die bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen wird, das in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist, und die alle Anforderungen, die das nationale Recht an eine Betriebsrentenversicherung stellt, mit Ausnahme der Bedingung erfüllt, dass sie bei einem im Inland niedergelassenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen ist, steuerlich anders behandelt wird als diese, wenn die Auswirkungen dieser Behandlung auf die Einkommensteuer nach Maßgabe des Einzelfalls weniger günstig sein können.

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