vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EU-Projekt: Vereinheitlichung der ermäßigten MWSt-Sätze

Die erste Seite aktuellÖStZ 2003/751cÖStZ 2003, 365 Heft 17 v. 1.9.2003

Die USt ist mit der 6. MWSt-RL im Prinzip “harmonisiert". Dementsprechend gelten in allen EU-MS die gleichen Grundregeln hins Unternehmerbegriff, Ort der Leistung, Entstehung der Steuerschuld, Steuerbefreiungen usw. Hins der Steuersätze gibt Art 12 der 6. MWSt-RL hingegen nur einen groben Rahmen vor: Beim Normalsteuersatz ist nur der zulässige Niedrigststeuersatz (mindestens 15 %) festgelegt, wobei diese Regelung bis Ende 2005 gilt, danach muss eine neue Regelung getroffen werden. Hins der ermäßigten Steuersätze ist festgelegt: Zulässig sind höchstens zwei Sätze, die nur auf die Kategorien der Anlage H der 6. MWSt-RL angewendet werden dürfen, der ermäßigte Satz muss mindestens 5 % betragen. Möglich ist es daher auch, auf ermäßigte Steuersätze überhaupt zu verzichten (derzeit in Dänemark).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!