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Die Kommunalsteuerprüfung seit 1. Jänner 2003 (D. Pilz, RFG 2003/6, S. 16)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2003/697ÖStZ 2003, 352 Heft 15 und 16 v. 1.8.2003

Seit 1. 1. 2003 werden alle lohnabhängigen Abgaben -- darunter Lohnsteuer, DB, SV-Beiträge und Kommunalsteuer -- nur mehr im Rahmen eines einzigen (einheitlichen) Prüfungsvorganges geprüft. Als Prüfungsbehörden werden die Finanzämter und die Gebietskrankenkassen tätig. Die Gemeinden nehmen an dieser neuen Prüfungsstruktur ausschließlich über das elektronische Verfahren FinanzOnline teil.

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