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Verlängerung der Berufungsfrist auf ein Jahr? (Ehrke, SWK 16/2003, S 447)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2003/695ÖStZ 2003, 352 Heft 15 und 16 v. 1.8.2003

Nach Ansicht der Autorin bewirkt das Bescheidaufhebungsrecht des § 299 Abs 1 BAO, das seit dem AbgRMRefG in die Zuständigkeit der Abgabenbehörde erster Instanz fällt und auf das der einzelne Abgabepflichtige nunmehr einen Rechtsanspruch hat, faktisch die Verlängerung der Berufungsfrist auf ein Jahr.

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