Das EuGH-Urteil in der Rs C-269/00 Seeling vom 8. 5. 2003 hat nicht nur für Deutschland, sondern auch für Österreich weit reichende Auswirkungen auf die umsatzsteuerliche Behandlung gemischt (dh teilweise unternehmerisch, teilweise nicht unternehmerisch) genutzter Gebäude. Der Beitrag gibt eine Information über den Anlassfall sowie über die Entscheidung in der Sache Seeling und einen Ausblick auf die daraus entstehenden Folgen.