vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Couragierte Berufungsbehörde (RdW 2003/234, S. 285)

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2003/667ÖStZ 2003, 327 Heft 14 v. 15.7.2003

Zum 1. 1. 1997 wechselten Ärzte von der USt-Steuerpflicht in die Steuerbefreiung. Die Vorsteuerberichtigung, die bei einem solchen Wechsel nach § 12 Abs 10 und 11 UStG generell vorgesehen ist, wurde für Ärzte mit einem Sondergesetz ausgeschaltet. Die Berufungsbehörde beurteilte diese Steuerbegünstigung als unzulässige Beihilfe und verweigerte deren Anwendung. Der VwGH hat diese Frage nunmehr dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!