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Aktivbezug und Netto-Pensionshöhe (Hollik, FJ 5/2003, S. 146)

ArtikelrundschauAbzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) und KommunalsteuerÖStZ 2003/664ÖStZ 2003, 327 Heft 14 v. 15.7.2003

Der Lebensunterhalt wird stets vom Nettobezug bestritten. Beträgt der Pensions-Bruttobezug 80 % oder gar nur 50 % des maßgebenden aktiven Bruttobezugs, so vermindert sich der entsprechende Netto-Pensionsbezug nicht im gleichen Verhältnis. Thema des Beitrags ist es, die Gründe für den höheren Nettobezug aufzuzeigen.

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