Der Lebensunterhalt wird stets vom Nettobezug bestritten. Beträgt der Pensions-Bruttobezug 80 % oder gar nur 50 % des maßgebenden aktiven Bruttobezugs, so vermindert sich der entsprechende Netto-Pensionsbezug nicht im gleichen Verhältnis. Thema des Beitrags ist es, die Gründe für den höheren Nettobezug aufzuzeigen.