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Umwandlung auf den Hauptgesellschafter -- zur Sanierung eines als “Verschmelzung" beschlossenen Vorgangs und zur Schlussbilanz (Wenger, RWZ 2003/40, S. 135)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2003/653ÖStZ 2003, 326 Heft 14 v. 15.7.2003

Der OGH hat mit Urteil vom 23. 1. 2003, 6 Ob 111/02w, unter anderem entschieden, dass der Schlussbilanz gem § 220 Abs 3 AktG keine Gewinn- und Verlustrechnung angeschlossen werden muss. In Frage gestellt hat er, ob in allen Fällen ein Anhang zur Schlussbilanz erforderlich ist. Wenger stellt das Problem sowie die Entscheidungsgründe vor und gibt Hinweise für die Praxis.

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