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Zufluss beim stehen gelassenen Honoraranspruch (Kofler, ecolex 5/2003, S. 358)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2003/651ÖStZ 2003, 326 Heft 14 v. 15.7.2003

Wird die Auszahlung eines Honoraranspruchs auf Wunsch des Gläubigers verschoben, obwohl der Schuldner zahlungswillig und zahlungsfähig ist, erfolgt - wie der VwGH im Erkenntnis vom 24.09.2002, 2000/14/0132, judiziert hat - der Zufluss bereits in diesem Zeitpunkt. Der Artikel geht dieser Konstellation und anderen “Sonderfällen" eines vom Geldfluss abweichenden steuerlichen Zuflusses nach.

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