In einer Aussendung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder wird die Förderung der Eigenkapitalbildung in Unternehmen grundsätzlich begrüßt; der Ausschluss der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit aus dieser Begünstigung sei jedoch willkürlich und könne sachlich in keiner Weise gerechtfertigt werden.