In seinen Erkenntnissen vom 25. 11. 2002, 99/14/0099, und vom 26. 11. 2002, 2002/5/0033, hat der VwGH -- in Fortsetzung seiner Rechtsprechung betreffend die Verrechnung ausländischer Verluste -- zur Auslegung des Begriffes “Einkünfte" Stellung bezogen und eine abkommensrechtliche Einordnung der Einkünfte aus Finanzinnovationen vorgenommen. Die Methodik des VwGH der Auslegung abkommensrechtlicher Vorschriften sowie die steuerliche Einordnung von Finanzinnovationen lassen jedoch nach Ansicht der Autorin einige Fragen offen, mit denen sie sich in ihrem Beitrag auseinander setzt.