Der EuGH hat in seinem Urteil vom 21. 3. 2002, C-174/00 , Kennemer Golf & Country Club, zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Vereinsleistungen Stellung genommen. Der Autor unterzieht die EuGH-Aussagen einer genaueren Betrachtung, wobei er sich auf Vereine beschränkt, die ihren Vereinszweck erfüllen, indem sie Leistungen an die Mitglieder erbringen.