Das neue Abfertigungsrecht hat vor allem eine Auslagerung der Abfertigungsverpflichtung des Arbeitgebers auf rechtlich selbstständige Mitarbeitervorsorgekassen, die durch laufende Arbeitgeberbeiträge finanziert werden, zur Folge. Der Autor geht der Frage nach, inwieweit GmbH-Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder von AG dem Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz unterliegen, welche vertraglichen Gestaltungsspielräume bestehen und wie an diese bezahlte Abfertigungen in Zukunft steuerlich zu behandeln sind.