Mit dem Budgetbegleitgesetz BGBl I Nr 2000/141 wurde zur Besteuerung von Privatstiftungen eine Zwischensteuer in Höhe von 12,5 % für bestimmte, bis 2000 steuerfreie Einkünfte einer Privatstiftung eingeführt. Der Beitrag erörtert einige offene steuerliche und bilanzielle Fragen.