Der VwGH hat im Erkenntnis vom 29. 1. 2003, 2002/13/0186, die DB-/DZ-Pflicht für GmbH-Geschäftsführer verneint. Zur Vermeidung einer Abgabepflicht könnte daher nach Ansicht der Autoren eine Gestaltung gewählt werden, die dem ausjudizierten Modell möglichst nahe kommt. Im Beitrag werden nach näherer Sachverhaltsbeschreibung die Merkmale der Gestaltung dargestellt sowie Möglichkeiten einer über den Einzelfall hinausgehenden Anwendung erörtert.