Laut Erkenntnis des VwGH vom 29. 1. 2003, 97/13/0172, kann die Lohnsteuerpflicht durch Lohnzahlung über den Betriebsratsfonds nicht umgangen werden.
Laut Erkenntnis des VwGH vom 29. 1. 2003, 97/13/0172, kann die Lohnsteuerpflicht durch Lohnzahlung über den Betriebsratsfonds nicht umgangen werden.