Veräußert eine unter § 7 Abs 3 KStG fallende Körperschaft einen Betrieb, so ermittelt sich der Veräußerungsgewinn nach den einkommensteuerlichen Vorschriften des § 24 EStG. Fraglich erscheint allerdings, ob auch der Freibetrag in Höhe von 7.300 _ bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen ist. Die Autoren untersuchen die diesbezügliche Aussage in den EStR, wonach für Körperschaften der Freibetrag nicht anwendbar sei.