Laut VwGH vom 28. 1. 2003, 2002/14/0139, besteht ein Rechtsschutz für Steuerpflichtige erst dann, wenn die Regelungen betreffend den Sanierungsgewinn als Gesetz erlassen werden.
Laut VwGH vom 28. 1. 2003, 2002/14/0139, besteht ein Rechtsschutz für Steuerpflichtige erst dann, wenn die Regelungen betreffend den Sanierungsgewinn als Gesetz erlassen werden.