Knörzer befasste sich in RdW 2003/91, S. 114 f, mit Übergangsproblemen betreffend die Einführung der Körperschaftsteuerpflicht iHv 12,5 % für von einer Privatstiftung erzielte Veräußerungsgewinne iSd § 31 EStG. Er behandelte auch die Frage, in welchem Zeitpunkt stille Reserven als iSd § 13 Abs 4 KStG aufgedeckt gelten und stellte dabei entsprechend dem Wortlaut des § 13 Abs 4 Z 1 und Z 4 KStG auf den Zeitpunkt der Veräußerung ab. Widhalm untersucht, ob diese streng am Wortlaut orientierte Lösung zwingend ist.