In einer jüngst ergangenen Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenats1) wird die Aktivierung so genannter Großmutterzuschüsse auf Ebene der Zwischengesellschaft in Frage gestellt. Der UFS argumentiert ua mit einer steuerneutralen Abstockung der Beteiligung an der Enkelgesellschaft im Zuge der Zuschussleistung. Dadurch sollen Teilwertabschreibungen von Beteiligungen auf mehreren Stufen im Unternehmensverbund vermieden werden. Die zweitinstanzliche Entscheidung steht im Widerspruch zur herrschenden Rechtsauffassung und ständigen Verwaltungspraxis. Im Folgenden ist zu zeigen, dass gerade die Steuerneutralität von Einlagen und Einlagenrückzahlungen eine Durchaktivierung von Großmutterzuschüssen erfordert.