Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sind in dem in § 5 Z 14 KStG genannten Umfang bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 6 b KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Das BMF hat das Vorliegen der Voraussetzungen zu bescheinigen und sämtliche Aktiengesellschaften, die diese Voraussetzungen erfüllen, gem § 6 b Abs 3 KStG einmal jährlich im “Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung" zu veröffentlichen. Mit Stand 28. 5. 2003 wurde nunmehr eine aktuelle Liste veröffentlicht (siehe www.bmf.gv.at/steuern/koerperschaftsteuer/erlaesse/mifig.htm ).