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Aktuelle Liste der gem § 6b KStG steuerbefreiten Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften

Die erste Seite aktuellÖStZ 2003/520dÖStZ 2003, 273 Heft 12 v. 16.6.2003

Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sind in dem in § 5 Z 14 KStG genannten Umfang bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 6 b KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Das BMF hat das Vorliegen der Voraussetzungen zu bescheinigen und sämtliche Aktiengesellschaften, die diese Voraussetzungen erfüllen, gem § 6 b Abs 3 KStG einmal jährlich im “Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung" zu veröffentlichen. Mit Stand 28. 5. 2003 wurde nunmehr eine aktuelle Liste veröffentlicht (siehe www.bmf.gv.at/steuern/koerperschaftsteuer/erlaesse/mifig.htm ).

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