DBA-USA (E)
Bezieht ein in Österreich ansässiger Investor Ausschüttungen aus einem US-Investmentfonds, von denen in den USA gem dem DBA-USA eine 15%ige Quellensteuer in Abzug gebracht worden ist, dann ist gem Art 22 Abs 3 conv cit diese US-Steuer auf die österr Einkommensteuer des Investors, die auf diese Ausschüttungen entfällt, anzurechnen. Als in Österreich steuerpflichtige Einnahme ist hierbei der um die US-Quellensteuer ungekürzte Ausschüttungsbetrag anzusetzen. (SWI 2003, 156)