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KESt-Entlastung bei Ausschüttung an eine deutsche Organgesellschaft einer deutschen Organträger-KG (EAS 2183 v 10. 12. 2002)

Anfragebeantwortungen des BMF1)ÖStZ 2003/506ÖStZ 2003, 269 Heft 11 v. 2.6.2003

Ist daher eine (tätige) deutsche Kapitalgesellschaft einerseits zu 99 % an einer österr GmbH beteiligt und andererseits zugleich Organgesellschaft einer deutschen Organträger-KG, dann steht ungeachtet des noch nicht verstrichenen 2-Jahreszeitraumes des § 94a EStG 1988 ein KESt-Entlastungsanspruch gem Art 10 DBA-D (1954 und 2000) zu (KESt-Herabsetzung auf 5 %). (SWI 2003, 175)

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