EStG 1988: § 30 EStG 1988
Erfolgt eine Realteilung eines im Miteigentum stehenden Wirtschaftsgutes, gelten abgabenrechtlich die Regeln des Tausches nicht. Eine auch für Spekulationsgeschäfte iSd § 30 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988 maßgebende Anschaffung und Veräußerung liegt daher, soweit kein Spitzenausgleich geleistet wird, nicht vor.