Ziel der RL ist es, eine effektive Besteuerung von Zinserträgen sicherzustellen, die in der Regel in allen 15 Mitgliedstaaten in das steuerbare Einkommen ansässiger natürlicher Personen eingehen. Die RL beschränkt sich auf grenzüberschreitende Zinszahlungen und lässt die innerstaatlichen Regelungen der Mitgliedstaaten über die Besteuerung der Zinserträge unberührt. Nach einleitenden Ausführungen werden die Grundzüge der RL dargestellt und die wesentlichen Bestimmungen näher erläutert.