Das BMF hat in den Rz 1377a ff EStR 2000 seine Ansicht zum neuen innerbetrieblichen Bildungsfreibetrag gem § 4 Abs 4 Z 10 EStG veröffentlicht. Insbesondere die Anwendung der Vorschrift auf innerbetriebliche Aus- und Fortbildung in Konzernen werfe allerdings weiterhin Auslegungsprobleme auf, die einer zusätzlichen erlassmäßigen oder legistischen Darstellung bedürften.