Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen im Rahmen der Angemessenheitsprüfung besonders strengen und formalistischen Kriterien. Die EStR 2000 bzw KStR 2001 lassen jedoch eine großzügigere Betrachtungsweise zu. Der Beitrag beleuchtet die bisherige Verwaltungspraxis und Rechtsprechung und behandelt zukünftige Auswirkungen der jüngeren Verwaltungsauffassung.