Das VfGH-Erkenntnis vom 11. 12. 2002, B 1609/01, ermöglicht erstmals die steuerliche Bildung von Rückstellungen für einzelvertraglich zugesicherte Abfertigungen für Vorstände von Aktiengesellschaften. Die erstmalige Bildung der Rückstellung ist mit einer Reihe von Bilanzierungsproblemen verbunden, die Gegenstand des Beitrags sind.