Für die Abfertigungsansprüche gibt es neue gesetzliche Grundlagen, und zwar das Bundesgesetz über die betriebliche Mitarbeitervorsorge (BMVG) und die diesbezüglichen Änderungen im EStG (§§ 14, 124b Z 66 -- einschließlich 68) sowie die Erweiterung der Einkommensteuerrichtlinien (BMF-Erlass vom 28. 11. 2002). Aufgrund dieser Änderungen ergeben sich für die Darstellung der “alten" Abfertigungsansprüche beim § 5-Ermittler Szenarien, die im Beitrag besprochen werden.