Klassische Mitarbeiter-Stock-Options können neben den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit auch zu Spekulationsgewinnen beim Mitarbeiter führen. Allerdings sind dabei die Subsidiarität von § 30 gegenüber § 25 EStG sowie der Fristenlauf zu beachten. Der Beitrag befasst sich in diesem Zusammenhang mit der Spekulationsbesteuerung bei unmittelbarem Zufluss der Aktien und jener bei unmittelbarem Zufluss der Stock Options.