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Uneinheitliche Umsetzung der Euro-Rundungsbestimmungen in den Landes-Abgabenverfahrensgesetzen (Hollik, FJ 3/2003, S. 80)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2003/423ÖStZ 2003, 243 Heft 10 v. 15.5.2003

Während nach § 204 Abs 1 BAO und der Wiener Landesabgabenordnung immer auf volle Cent auf- oder abzurunden ist, gehen die übrigen Bundesländer den Weg, auf volle 10 Cent zu runden -- und auch dies teilweise wieder unterschiedlich.

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