Während nach § 204 Abs 1 BAO und der Wiener Landesabgabenordnung immer auf volle Cent auf- oder abzurunden ist, gehen die übrigen Bundesländer den Weg, auf volle 10 Cent zu runden -- und auch dies teilweise wieder unterschiedlich.
Während nach § 204 Abs 1 BAO und der Wiener Landesabgabenordnung immer auf volle Cent auf- oder abzurunden ist, gehen die übrigen Bundesländer den Weg, auf volle 10 Cent zu runden -- und auch dies teilweise wieder unterschiedlich.